Als Ergänzung zum Familienrecht biete ich auch Erbrecht an, falls es erforderlich ist.
Lebzeitige Verfügungen, Schenkungen und Vermögensübertragungen
Optimierte erbrechtliche Gestaltungen, Enterbung, Vor- und
Nacherbschaft, Vermächtnisse, Auflagen Wohnrecht und Nießbrauch unter Berücksichtigung des Steuerrechts
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und Stiftungen unter Berücksichtigung des Steuerrechts